Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCS-Holland Sprachschule Köln +
§ 1
Allgemeines
(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der SCS-Holland Online-anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen und Kurse, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder per E-Mail.
§ 1.1
Preisangaben
Es gelten die ausgewiesen Kurspreise.Die reguläre Unterrichtsleistung ist im Sinne des § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit. Sollten einzelne Zusatzangebote der SCS-HOLLAND Sprachschule der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 2
Verbindlichkeit und Online-Anmeldung / Vertragsschluss eines Kursplatzes
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
§ 3
Die Kursgebühr enthält Unterrichtsstunden mit dem Lehrer oder Dozenten mit dem angegebenen Datum. Sonstige kostenlose Dienstleistungen (Whats App support, Mircosoft Teams Zugang, Trello, Quizlet, Videolink für nicht teilgenommene Unterrichtsstunden, Unterstützung bei Fragen und Antworten rund um das Thema Studium bieten Ihnen keinen Anspruch auf.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot die Online abgeschlossen wird. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Online-Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der SCS-Holland (Anmeldebestätigung per E-Mail) zustande.
Jede schriftliche Anmeldung, inkl. des Abschicken von WWW-Kursbuchungsformularen ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der gebuchten Leistungen, soweit nicht innerhalb der Stornofristen schriftlich der Rücktritt von den gebuchten Leistungen erklährt wurde.
(3) Sofern ein Dritter (Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die SCS-Holland schriftlich angenommen werden.
(5) Mit Abschluss des Online-Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der SCS-Holland als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.
(6) Die SCS-Holland darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(7) Nach Online-Buchung untern NT2-Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Buchungsbestätigung per E-Mail. Wenn die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen eingegangen ist, melden Sie sich bitte umgehend unter Telefon Buchungsbestätigung +49 221 3396 2569
§ 4
Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Online-Anmeldung aktuellen Ankündigung der SCS-Holland. Die Online-Anmeldung verpflichtet unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
(3)Ratenzahlung ist grundsätzlich nur bei Veranstaltungen möglich, die im Programm mit dem Vermerk „Ratenzahlung“ gesondert ausgewiesen sind. Die Fälligkeitstermine für die einzelnen Raten werden bei der Online-Anmeldung bekannt gegeben. Bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten oder einem Gesamtbetrag, der zwei Raten entspricht, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.
Der Kunde ist verpflichtet, die Unterrichtsgebühren spätestens 2 Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsstunden zu zahlen, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung ist zu diesem Zeitpunkt die erste Rate zur Zahlung fällig. Der zwischen dem Kunden und SCS Holland Sprachschule Köln geschlossene Vertrag gilt auch als Rechnung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Eingehende Zahlungen werden immer mit der ältesten Forderung verrechnet, sofern bei der Zahlung nichts anderes bestimmt wurde.
§ 4 A
Organisatorische Änderungen - HAFTUNG
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird.
(2) Die SCS-Holland kann aus sachlichem Grund Ort/ Dozenten/Dozentin und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(4)Ausfall von jederart von Prüfung haftet SCS-HOLLAND nicht.
(5) NT2-, Online-, und Intensivkurse sind unterschiedlich und kann sich in die Länge ändern. (Technische Störungen können dafür sorgen das sich der Unterricht von Zeitraum verändern kann.)
4. B Haftung
(4.1) Für Unfälle jeder Art übernimmt SCS-HOLLAND keine Haftung.
(4.2) Die Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen werden nach dem Stand des Wissens und der Technik sorgfältig aktualisiert, vorbereitet und durchgeführt.
(4.3) Für erteilten Rat oder die Umsetzung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
(4.4) Alle Rechte an den Schulungsunterlagen behalten wir uns vor.
(4.5) SCS-HOLLAND haftet nicht bei nicht bestandenen Prüfungen.
(4.6) Wir haben keinerlei Kooperation mit DUO (Prüfungsstelle). Alle Fragen und Änderungen etc. sind an DUO zu richten.
(4.7) Die Teilnahmebescheinigung wird nur digital versandt. Eine Teilnahmebescheinigung per Post ist leider nicht möglich!
(4.8) Die vollständige Teilnahme an unserem Kurs ist obligatorisch. Die Erledigung der Hausaufgaben im Übungsheft, Schreibaufgaben und das Lernen von Vokabeln. Das bedeutet auch, dass Sie sich nach dem Kurs mit Ihrer Lehrerin in Verbindung setzen müssen, um ihr mitzuteilen, dass Sie mit allem fertig sind, um sich auf die Nt2 Prüfungen vorzubereiten. Unter:+49 1575 5486 984 - Es ist nicht möglich, dass Ihre Lehrerin nach dem Kurs für die Nt2-Prüfungsvorbereitung bei Ihnen meldet. Sie müssen selbst aktiv werden.
§ 5
Rücktritt und Kündigung durch die SCS-holland
(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die SCS-Holland jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.Wenn die SCS-Holland eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die SCS-Holland behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Trainer/innen Wechsel oder Veranstaltungstermin Wechsel vorzunehmen. Aus dem Trainer/innen Wechsel und dem Wechsel des Veranstaltungstermin erwächst den Teilnehmer/innen kein Recht auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten.
(3)Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
§ 6
Rücktritt und Kündigung durch Kunde
Bei allen Stornierungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wir erheben keine Administrationsgebühr, aber wenn der Kurs storniert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben. Bis 14 Tage vor Beginn eines Kurses kann der Teilnehmer schriftlich (z.B. per Email), vorbehaltlich seines Widerrufsrechts, ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sollte ein Kurs weniger als 14 Tage vor Kursbeginn gebucht werden, entfällt das Widerrufsrecht.
§ 7
Unterrichtsbedingungen
(1) Die SCS-Holland kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die SCS-Holland nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(2) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der SCS-Holland abgesagt werden muss.
(3) Die SCS-Holland kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der SCS-Holland,
Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die SCS-Holland den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der SCS-Holland wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
§ 8
Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ein Online-Widerrufsformular finden Sie unter:
Bei einer späteren Kündigung oder bei Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.
Besonderheiten beim Widerrufsrecht für Kurse:
Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kurs zu dem vereinbarten Termin beginnt. Wird der Kurs jedoch weniger als 14 Tage vor dem Start gebucht, erklären Sie sich mit der sofortigen Leistungserbringung einverstanden. In diesem Fall entfällt das Widerrufsrecht, sobald der Kurs beginnt.
a) Wenn der Kurs weniger als 14 Tage vor dem jeweiligen Start gebucht wird, verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht, da wir mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist
beginnen.
b) Auf diese Regelung verweisen wir ausdrücklich vor Abschluss der Kursbuchung per E-Mail.
(2) Bei bereits begonnenen Kursen gilt: Kann der Kunde nicht am Unterricht teilnehmen (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung etc.), ist die Unterrichtsgebühr trotzdem zu entrichten. Der Widerrufsrecht ist schriftlich, auch per E-Mail, gegenüber dem SCS-Holland Sprachschule & Prüfungszentrum an die in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadressen zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadresse.Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich!
(2) Ab Beginn des Kurses: eine Reduzierung der Mindestteilnahmedauer ist nicht möglich, der Kurspreis für die Gesamtvertragslaufzeit muss in voller Höhe bezahlt werden.
(3) Für versäumte Unterrichtsstunden wird kein Ersatz gewährt. Hausaufgaben bzw. die versäumten Lektionen können im Sekretariat abgefragt werden. Grundsätzlich sind keine Ferien vorgesehen. Vertragsänderungen bzw. -unterbrechungen wegen Urlaub, Krankheit, Notfällen usw. sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(4)Sollte die Schule wegen Notfällen (Krankheitsepidemien, Großbrände etc.) für mehr als eine Woche geschlossen werden müssen, wird der Unterricht als Fernstudium fortgesetzt. Ein Schadensersatzanspruch seitens der betroffenen Kursteilnehmer besteht nicht.
(5) Das Attest muss binnen zwei (2) Woche vor Kursbeginn im SCS-Holland per Anschreiben eingereicht werden; erst dann wird der Kurs storniert. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung da in dieser kurzen Zeit der reservierte Platz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann. Sie erhalten von uns einen Gutschein. (6 Monate gültig)
(6) Digitale Produkte und Videokurse verlieren nach der Login auf der Plattform Microsite Teams Ihre Widerrufsrecht.
§ 9
Ummeldung
(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der SCS-Holland erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
(2) Umbuchungen sind bis 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach besteht kein Anspruch mehr.
§ 10
Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.
§ 11
Urheberschutz
(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der SCS-Holland nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2) Jede/r Teilnehmer/in an Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.
§ 12
Datenschutz
Die SCS-Holland unterliegt den Regelungen des Bundesdaten- schutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die SCS-Holland automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Semester, Kurstitel. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Mit Anmeldung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
§ 13
Haftung
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die SCS-Holland sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die SCS-Holland haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die SCS-Holland Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
§ 14
Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der SCS-Holland aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der SCS-Holland anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die SCS-Holland sind nicht abtretbar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die SCS-Holland treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2017 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Datenschutzerklärung
Wir, die SCS-holland nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
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Diese Daten sind für uns nicht bestimmten Personen zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.
Personenbezogene Daten
E-Mail-Anfragen
Sie können mit uns über auf der Website angegebene Links per E-Mail Kontakt aufnehmen, falls Sie Informationen erfragen oder Anregungen geben möchten. Unter Umständen ist es zum Bearbeiten
solcher Anfragen nötig, personenbezogene Daten zu erfragen.
Auskunftsrecht
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.
Ich möchte meine Daten trotzdem nicht per Internet übermitteln
Dann rufen Sie +49 221 3396 2569 uns doch einfach an! Natürlich werden auch Papieranmeldungen bearbeitet.
§ 15. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit SCS-Holland Sprachschule Köln geschlossenen Verträgen ist Köln, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 16. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist SCS-Holland Sprachschule Köln berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit ähnlicher Zweckrichtung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Geändert: 17.09.2019 (nur § 7 - (1) Widerrufsrecht eingefügt.
Geändert: 10.09.2020 (nur § 7 - (4B) Haftung.
geändert: 22.10.2021 (nur § 6 - Rücktritt
SCS-Holland Sprachakademie
Hohenstaufenring 62
50674 Köln
Kontakt
SCS-Bildungstelefon
Mo-Sa 8-21
Bei Fragen zu unseren Niederländisch,- oder Nt2-Kursen, rufen Sie bitte diese Nummer an:
+49 1575 5486 984
Bei Fragen zu Rechnungen, Teilnahmebestätigungen oder einem Vor-Ort-Termin rufen Sie bitte diese Nummer an:
+49 221 3396 2569
Dann nutzen Sie unseren Rückrufservice. Nennen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und den gewünschten Zeitraum. Wir rufen Sie zurück.
Prüfungszentrum
SCS-Holland ist ein offizielles Prüfungszentrum für CNaVT, TOEFL, TOEIC, WiDaF, TFI und Prüfungsvorbereitung für Nt2-Staatsexamen.
Cookies-Datenschutz
Um die Inhalte unseres Webauftritts für Sie bestmöglich darzustellen, setzen wir Cookies ein. Mehr Informationen über Cookies und die Option, das Speichern von Cookies einzuschränken oder zu verhindern bzw. bereits gesetzte Cookies zu löschen enthält unsere Datenschutz - AGB - Impressum - Widerrufsrecht
Niederländisch Nt2-Zertifkat
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur - NT2 Staatsexamen
Hier können Sie die aktuellen Erfahrungsberichte der teilgenommenen Schüler lesen!
Jasmin
"Der Kurs ist wirklich nur zu empfehlen! Auch der Abendkurs neben einem Vollzeitjob ist möglich. Man muss - wie auch beschrieben - viel außerhalb des Unterrichts
machen, aber dann ist es wirlich in der kurzen Zeit machbar!
Speziell die Prüfungs- vorbereitung ist einfach super, da man so genau auf die Situationen eingestellt ist.
Super Atmosphäre im Kurs, auch wegen der geduldigen Lehrerin :)
Dank je wel Smahan!
Lezen: 579
Luisteren: 512
Schrijven: 509
Spreken: 509"
Luisa H
"Ich habe mich von Anfang an sehr wohl gefühlt und würde die SCS auch wieder aufsuchen.
NT2 Prüfung bestanden: Lezen 563, Luisteren:548, Schrijven:554, Spreken:526"
"Ich habe die NT2 Prüfung bestanden: Studienplatz Nijmegen. - Daria
Die Leherin war sehr kompetent, spontan und sehr gut auf die Gruppe eingestellt. Didaktisch und theoretisch sehr erfahren und sehr abwechslungsreiche Unterrichtsmethode. Es gab ein Teilnehmerin, die kostenlos den Kurs wiederholt hat bis Sie die Vorbereitungskurs über 500 Punkten geschafft hat.
. Prüfung bestanden! Lezen:550, Luisteren 583, Schrijven 568, Spreken: 557"
Christos M
"Es war Toll innerhalb von 6 Wochen so ein hohes Niveau Niederländisch gelernt zu haben. Ich konnte schneller lernen als erwartet."
Maike M
"Ich habe den 6-wöchigen Niederländischkurs rein aus interesse nur für mich selbst gemacht und hatte zu Beginn nicht vor die NT2-Prüfung zu machen. Nach dem Kurs fühlte ich mich jedoch trotzdem so weit es einfach mal zu probieren und die Prüfung zu machen. Ich habe locker bestanden, der Kurs war wirklich eine super Vorbereitung. Ich hätte nicht erwartet das ich in 6 Wochen wirklich so weit Niederländisch lerne, dass ich die NT2 Prüfung bestehe. Großen Dank an Smahan, die sich Zeit für jeden von uns genommen hat und auf jeden individuell eingegangen ist! :)"
Lorna
"Der NT2 Sprachkurs ist eine super Möglichkeit um in kurzer Zeit die niederländische Sprache zu lernen. Dank Smahan und ihrer motivierenden, offenen Art lernt man die Sprache erstaunlich
leicht und die sechs Wochen vergehen wie im Flug.
Ich kann den Sprachkurs nur weiterempfehlen!"
Carlina
"Kein Tag war umsonst, denn man hat jeden Tag wirklich etwas geschafft. Auch trotz des straffen Tempos herschte eine sehr freundliche Stimmung im Kurs. Ich bin jeden Tag gern gekommen."
Gabriel
"Der Sprachkurs hat meine Erwartungen mit Sicherheit übertroffen! Eine schöne Atmosphäre mit den anderen angehenden Niederländern und eine super enthusiastische, kompetente Kursleiterin
:)
Wenn man nicht zu faul ist, um Zuhause noch die Aufgaben gewissenhaft zu machen, dann ist es fast unmöglich nach dem Kurs die Prüfung nicht zu bestehen ;)
Lezen: 631
luisteren: 571
schrijven: 554
spreken: 531"
Alex
"lezen 514
luisteren 542
schrijven 532
spreken 544
Bestanden !
Der Kurs ist sehr zu empfehlen. Man wird sehr gut auf die NT2 Prüfung vorbereitet. Der Unterricht ist gut strukturiert und nutzt die neuen Medien."
Justina
"ik ben geslaagd :)
lezen: 581,luisteren: 516
schrijven: 547,spreken: 530
Ich kann den Kurs nur weiterempfehlen.
Der Unterricht hat viel Spaß gemacht und mich gut auf die Prüfung vorbereitet.
Danke Smahan"
Chrissi
"BESTANDEN!! :)
Für alle die in Holland studieren wollen oder generell Interesse habe eine neue Sprache zu lernen, kann ich diesen Kurs nur empfehlen.Ich bin jeden Tag aufs Neue wieder gerne hingegangen, da es
immer so viel zu lachen gab und man gleichzeitig eine Menge gelernt hat. Wenn man gut mitarbeitet, die Hausaufgaben macht ist der Test zu packen! :)
spreken 535/ lezen 538/ schrijven 548/ luisteren 625"
Evelyn
"Smahan hat die Sprache in der doch recht kurzen Zeit wunderbar nahegebracht und ist immer auf alle Fragen eingegangen. Ich hatte viel Spaß und habe mich gut auf die Prüfung vorbereitet
gefühlt.
Danke, Smahan!"
Chiara
"Meine Lehrerin war Nathalie, sehr freundlich, geduldig und selbst aus den Niederlanden!
Sie hat uns in 5 Wochen alles beigebracht, was man zum Bestehen des Examens NT2 braucht und wir hatten viel Spaß dabei. Ik ben geslaagd! Dank je wel Nathalie"
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